Arbeitseinsatz |
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Nach dem Fischereigesetz
Baden-Württemberg ist der Sportfischerverein Deufringen e.V. zur
Hege der Fischbestände und deren Gewässer verpflichtet. Bei der Ausübung der Hege ist der Förderauftrag aus dem Naturschutzgesetz zu beachten. Weitere gesetzliche Bestimmungen sind im Wasserschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und im Tierschutzgesetz zu enthalten. Unsere Arbeitseinsätze kann jedes Mitglied hier einsehen. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. |
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![]() Elektrofischen zur Bestandskontrolle |
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