Bestimmungen

1. Zweck und Aufgaben

Der Verein bezweckt die Verbreitung und Verbesserung des waidgerechten Angeln durch:

  • Hege und Pflege des Fischbestandes in den Vereinsgewässern
  • Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse und Einwirkung auf den Fischbestand und die Gewässer
  • Beratung und Förderung der Mitglieder in allen mit der Angelfischerei, des Natur- und Tierschutzes zusammenhängenden Fragen durch Vorträge, Kurse und Lehrgänge
  • Aktive Mitarbeit in Fragen des Umwelt - Gewässer, Natur- und Tierschutzes
  • Förderung der Vereinsjugend
  • Förderung des Castingsports innerhalb des Vereins und dem übergeordneten Verband
  • Der Verein setzt sich für die Gesunderhaltung der Gewässer und Uferstreifen - und damit auch für die Volksgesundheit ein

2. Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das 18.Lebensjahr vollendet hat und sich zur Einhaltung der Vereinssatzung und der Fischereiordnung verpflichtet.
Zehn- bis achtzehnjährige gehören der Jugendgruppe des Vereins an. Einzelheiten regelt die Jugendordnung. Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Die aktive Mitgliedschaft zum Verein umfasst gleichzeitig die Mitgliedschaft im Verband Deutscher Sportfischer und des zuständigen Landesverbandes.
Förderndes Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene, volljährige Person werden, die die Aufnahme begehrt aus Gründen der Naturverbundenheit oder wegen freundschaftlicher bzw. verwandtschaftlicher Beziehung zu Mitgliedern ohne selbst die Sportfischerei ausüben zu wollen

3. Erwerb der Mitgliedschaft

Die Aufnahme geschieht  nach Einreichung eines schriftlichen Aufnahmeantrages durch den Vorstand. Die Aufnahmegebühr, die Mitgliedsbeiträge sowie sonst festgesetzte Beiträge sind vor der Aufnahme für ein Jahr im voraus zu entrichten und nachzuweisen. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen vom Vorstand abgelehnt werden