1. Zweck und Aufgaben
Der Verein bezweckt die
Verbreitung und Verbesserung des waidgerechten Angeln durch:
- Hege und Pflege des
Fischbestandes in den Vereinsgewässern
- Abwehr und Bekämpfung
schädlicher Einflüsse und Einwirkung auf den Fischbestand und
die Gewässer
- Beratung und Förderung der
Mitglieder in allen mit der Angelfischerei, des Natur- und
Tierschutzes zusammenhängenden Fragen durch Vorträge, Kurse und
Lehrgänge
- Aktive Mitarbeit in Fragen des
Umwelt - Gewässer, Natur- und Tierschutzes
- Förderung der Vereinsjugend
- Förderung des Castingsports
innerhalb des Vereins und dem übergeordneten Verband
- Der Verein setzt sich für die
Gesunderhaltung der Gewässer und Uferstreifen - und damit auch
für die Volksgesundheit ein
2. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jeder
werden, der das 18.Lebensjahr vollendet hat und sich zur Einhaltung
der Vereinssatzung und der Fischereiordnung verpflichtet.
Zehn- bis achtzehnjährige gehören der
Jugendgruppe des Vereins an. Einzelheiten regelt die Jugendordnung.
Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Die aktive Mitgliedschaft zum Verein
umfasst gleichzeitig die Mitgliedschaft im Verband Deutscher
Sportfischer und des zuständigen Landesverbandes.
Förderndes Mitglied des Vereins kann
jede unbescholtene, volljährige Person werden, die die Aufnahme begehrt
aus Gründen der Naturverbundenheit oder wegen freundschaftlicher
bzw. verwandtschaftlicher Beziehung zu Mitgliedern ohne selbst die
Sportfischerei ausüben zu wollen
3. Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme geschieht nach
Einreichung eines schriftlichen Aufnahmeantrages durch den Vorstand.
Die Aufnahmegebühr, die Mitgliedsbeiträge sowie sonst festgesetzte
Beiträge sind vor der Aufnahme für ein Jahr im voraus zu entrichten
und nachzuweisen. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen vom
Vorstand abgelehnt werden
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